Wussten Sie eigentlich:
Die wiederholt gemessenen gefahrenen Geschwindigkeiten betragen innerhalb des Ortsgebietes öfter mehr als 110 Km/h, als mehr als das Doppelte des Erlaubten. Somit Gefährdung der Bevölkerung.

Die IG Pro Umfahrung Frankenmarkt befasst sich neben der Unterstützung der Gemeinde für eine Umfahrung von Frankenmarkt zusätzlich auch mit Maßnahmen zur Sicherung und Beruhigung des Verkehrs in Frankenmarkt.

Die dabei erlebten Kuriositäten hat Frau Winkler in einer kleinen Posse, frei nach Nestroy, zusammengefasst.

ZU SCHNELL – ZU LANGSAM – ZU ÜBERHAUPT

Eine Komödie der Irrungen oder
 
Einen Jux woll’n sie sich machen !
 
Eine eigentlich traurige Posse
 
Inhalt:
 
1.Akt - auf einer Behörde
 
Ein Zebrastreifen oder im Volksmund auch „Schutzweg“ genannt, dient nicht vordergründig dem Schutz der Überquerenden, sondern bietet lediglich nur den gekennzeichneten Vorschlag einer Fahrbahnüberquerungsmöglichkeit bei gemessenen Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h.
 
Wenn jedoch- wie im Westen der B1 im Raum Frankenmarkt,der Fall- die Messungen über der Geschwindigkeit bis zu 50 km/h liegen, kann in diesem Bereich nicht mit der Errichtung einer gekennzeichneten Überquerungsmöglichkeit gerechnet werden.
 
Kurz gefasst: Im Westen gibt es keinen Schutzweg, weil zu schnell gefahren wird!
 
Coupletvorschlag, frei nach Nestroy:
„De Welt steht auf kann Fall mehr lang, lang, lang........
 
2.Akt – auf einer Behörde
 
Jeglicher Vorschlag wie z.B.: Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h bei der Schwertferner Kreuzung, damit ein weiteres Reduzieren auf die gesetzlichen 50 km/h ab der Ortstafel geschwindigkeitstechnisch möglich ist , wird als „Nicht möglich“ abgeblockt.
Das bedeutet weiterhin ein abruptes Einbremsen bei der Ortstafel mit logischerweise selten erfolgender Erreichung der vorgeschriebenen 50 km/h.
Somit tritt wieder Akt 1 in Kraft ...
Coupletvorschlag frei nach Nestroy:
„Wann alle Strick reiss’n, dann häng’ i mi auf!
 
 
3.Akt – auf einer Behörde (BH Vöcklabruck)
 
Anfrage, ob die Möglichkeit der Errichtung eines Radarkastens an besagtem Ortseingang bestünde.
 
Antwort: Nein, da die geforderte Geschwindigkeit für die Errichtung eines Radarkastens zu gering sei...?
 
Zusammenfassung für langsame Leser-Innen:
„Für einen Fußgängerübergang ist die gemessene Geschwindigkeit zu hoch und für die Errichtung eines Radarkastens ist selbige zu niedrig!“
 
Liedvorschlag: O du mein Österreich
 
4. Akt - auf keiner Behörde
 
Couplet frei nach Nestroy:
 

1) „Diese G’schicht’ der Umfahrung
hat a Brett’l vorm Kopf,
vü versalzen de Supp’n
de da köchelt im Topf.
Redt da oane vom Feinstaub,
kummt da and’re mit Mord,
Ja da mecht’ ma scho sag’n,
bleib net da, fahr weit fort!“
 
2) „ Jeder siacht halt sein Teller
und von dem nur den Rand!
Und a jeda woaß besser,
woll’n net red’n mitanaund.
Doch es geht net um oan,
sondern a uman Ort,
ja sunst miassat ma sag’n,
bleib net da, fahr weit furt!“

Margit Winkler